Rechtliches im Restaurant-Alltag

Rechtliches im Restaurant-Alltag

Alles Recht so?

 

Endlich Wochenende und was macht man bei 30 Grad im Schatten? Man geht schwimmen oder raus in den Biergarten. Also da, wo bei diesen Temperaturen anstatt Ihnen die Kellner schwimmen. Nun kann bei hohem Andrang einiges schiefgehen. Lange Wartezeiten beim Servieren der Speisen, keine freien Plätze trotz Reservierung und wenn man dann etwas auf den Teller bekommt, lässt sich kein Kellner blicken, obwohl man doch so dringend bezahlen will. Was also tun? Einfach gehen? Weiterhin warten? Antworten auf solche Fragen gibt dieser kleine Beitrag.

 

Wie lange muss ich denn eigentlich auf meine Bestellung warten?

 

Das ist pauschal gar nicht so einfach zu beantworten. Schließlich hängt es unter anderem davon ab, wo man sein Geld verprassen möchte. Ist es ein Schnellimbiss oder ein Gourmet-Restaurant? Im Netz findet man viele Antworten, die aber mit Vorsicht zu genießen sind. Einen festgelegten Zeitwert gibt es schlicht nicht. 30 Minuten sind jedoch ein Wert, den man heranziehen könnte. Danach könnte man sich von der Bestellung zurückziehen oder gar über eine Minderung verhandeln. 

 

Darf ich einfach gehen, wenn niemand zum Abkassieren kommt?

 

Nö, so einfach nicht, sonst wären wir armen Kellner bei schönem Wetter und vollem Biergarten tatsächlich arm. Hier sollte man die Gesamtsituation im Auge behalten. Es gibt mehrere Möglichkeiten, WARUM ein Kellner es einfach nicht schafft, zeitig abzukassieren. Das kann zum einen die Tatsache sein, dass des Kellners Kollegen aufgrund der Temperaturen hitzefrei haben und lieber ins Schwimmbad gehen und er alleine mit 120 Gästen fertig werden muss. Oder weil man als Kellner einfach wichtigere Dinge zu tun hat, die unbedingt erledigt werden müssen. Wie etwa rauchen oder telefonieren. Der Feierabend muss schließlich geplant werden. Wie dem auch sei. Bevor man als Gast tatsächlich gehen darf, muss unter Zeugen mindestens dreimal der Kellner / die Kellnerin bestellt werden. Und zwar nicht in einem Abstand von 3 Sekunden. Man darf, nachdem man als Gast die Rechnung mehrmals gefordert hat, frühestens nach 30 Minuten gehen und auch dann im Idealfall nur, wenn man seine Kontaktdaten hinterlässt.  

 

Ich habe einen Tisch reserviert, es ist jedoch keiner frei. Und jetzt?

 

In gut ausgelasteten Betrieben kann es schon mal vorkommen, dass ein reservierter Tisch nicht rechtzeitig frei wird. Glückwunsch an dieser Stelle für den Betrieb. Als Gast muss man dem Wirt schon eine gewisse Zeit zugestehen, einen freien Tisch bereitzustellen. Andererseits besteht mit der Reservierung ein Vertrag zwischen Gast und Wirt. Der Gast hat ein Anrecht auf seinen reservierten Tisch, der Wirt kann bei Unpünktlichkeit des Gastes jedoch ebenso Ansprüche geltend machen, beziehungsweise den Tisch für andere Gäste freigeben. Länger als 20 Minuten sollte ein Gast jedoch auf keinen Fall auf seinen Tisch warten müssen. Ansonsten kann er, wenn er von der Reservierung absieht, eventuell sogar die Erstattung der Fahrtkosten zum Restaurant verlangen.

 

Hilfe, das Essen schmeckt nicht. Muss ich zahlen?

 

Zunächst muss definiert werden, ob es tatsächliche Mängel bei der bestellten Speise gibt oder ob es einfach nicht dem eigenen Geschmack entspricht. „Meine Mutter kann das besser!“ reicht im Regelfall nicht aus, auch wenn Mama das Kochen vielleicht wirklich besser beherrscht. Was man als Gast reklamieren kann, ist etwa, wenn das Essen versalzen, verbrannt, verdorben oder kalt ist. Was auch immer mit dem Essen nicht stimmen sollte, die Reklamation sollte umgehend erfolgen. Der Betrieb sollte die Gelegenheit haben, zu reagieren und beispielsweise ein alternatives Gericht zu servieren. Ist die Speise bereits verzehrt, ist es schwierig, noch Ansprüche zu stellen. Aber Kopf hoch. In einigen Lokalen ist zumindest noch ein Espresso aufs Haus drin.

 

Wer bezahlt eigentlich, wenn der Kellner aus Versehen (oder bei gemeinen Gästen mit Absicht) ein Glas umkippt und meine Kleidung beschmutzt?

 

Ja, hier kann es teuer werden. Allerdings nicht für den Kellner, sondern für den Betrieb. Das Servicepersonal arbeitet im Auftrag des Wirts und so haftet dieser auch und muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Da der Wirt nicht selbst bedient und sein Personal zur Erfüllung der notwendigen Arbeiten einsetzt, ist man als Kellner ein sogenannter Erfüllungsgehilfe. Ein tolles Wort, nicht wahr? Rechtlich gesehen bedeutet dies, dass der Kellner / die Kellnerin fein raus ist. Ich war als Erfüllungsgehilfe bereits in einer solchen Situation und was soll ich sagen? Vielen Dank. Und sorry …

 

Fazit?

 

Bei allen hier beschriebenen Punkten befinden wir uns in Grauzonen, rechtliche Entscheidungen sind meist nicht pauschal zu beantworten. Im Idealfall hilft es manchmal auch, den Blick vom Gesetzbuch zu nehmen und Mensch zu sein. Ein wenig Verständnis von Mensch zu Mensch schafft Lösungen. Für alle Seiten. 40 Grad im Biergarten. Kellner schwitzen. Gäste auch. 

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Email

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ãœbersicht
0
Gutscheincode hinzufügen
Betrag