Eine Frage, die sich sehr häufig stellt: Wie viel Trinkgeld ist denn eigentlich normal? Als Gast möchte man natürlich nicht geizig rüberkommen. Zuviel darf es aber auch nicht sein, wenn man nicht als Großkotz abgestempelt werden will.Â
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Das Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung und sollte konform mit dem Grad der Zufriedenheit gehen. Klar, wenn ich als Gast nachbestellen möchte und erst nach 20 Minuten ein schlecht gelaunter, unmotivierter Kellner vor mir steht, überlege ich schon, wie viel Trinkgeld das wert ist. Nichts gegen lange Wartezeiten! Die Gastronomie hat personelle Probleme, das lässt sich nicht wegdiskutieren. Immer weniger Kellner*innen sind für immer mehr Gäste verantwortlich oder nicht ausreichend eingearbeitet. Dennoch erkennt man, ob jemand bemüht ist, oder einfach keinen Bock auf seinen Job hat.Â
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Nun aber wieder zurück zum Thema. Bei uns in Deutschland hat sich ein Schnitt von 5 bis 10 Prozent etabliert. Hier fällt auf, und das haben zahlreiche Umfragen ergeben, dass der prozentuale Schnitt mit der Gesamtsumme der Rechnung abfällt. Dies hängt wohl in erster Linie mit dem Aufrunden zusammen. Wie viel Trinkgeld ist aber jetzt normal? Das fragen sich viele Gäste beim Bezahlen und hier vertritt jeder Gast andere Ansichten. Einen Trinkgeldrechner findet ihr übrigens hier.
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Auf einer Finanzseite habe ich letztens folgende Frage gefunden:
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„Bei unserer Hochzeitsfeier haben wir beim Endbetrag von rund 600 Euro 12 Euro Trinkgeld gegeben. Der Service war super, die Bedienungen sehr freundlich und Deko wurde auch richtig schön gemacht. Was hättet ihr in dem Fall an Trinkgeld gegeben?“
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Lieber Fragesteller, ich nehme an, dass eine Rechnung in Höhe von 588 € bestand und Sie aufgerundet haben. Super Service, alle freundlich, Deko perfekt. Da es sich um eine Hochzeit gehandelt hat, nehme ich an, dass es sich zeitlich um eine längere Veranstaltung gehandelt hat. Ich denke, dass mindestens 2 Bedienungen im Einsatz waren und die Küche sich auch Mühe gegeben hat. Wenn ich das Trinkgeld nun aufteile, bleiben jeweils 3-5 € beim Service. Gut, Trinkgeld ist freiwillig und eine Anerkennung für gute Leistung. Hier wurde die gute Leistung meiner Meinung nach (Sorry) nicht anerkannt …
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Ich habe während meiner Karriere als Tablett-Transporteur schon die irrsten Szenen erlebt. Immer wieder lustig ist es, wenn ein Pärchen bezahlen möchte und die eine Hälfte des Pärchens zufrieden und die andere unzufrieden ist. Wenn der zufriedene Gast nun bezahlt und zögerlich das Trinkgeld dazugibt, wie ein eingeschüchterter Hund, der nicht weiß, ob er an das vor ihm liegende Leckerli darf, während sein Gegenüber ihn kopfschüttelnd ansieht, ist das schon mehr als komisch. Allerdings auch etwas unangenehm …
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Darf Trinkgeld zum Lohn addiert werden?
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Ein ganz klares NEIN! Dafür gibt es die Gewerbeordnung und dort ist eindeutig beschrieben, dass es sich bei dem Trinkgeld um einen Geldbetrag handelt, den ein Dritter dem Arbeitnehmer übergibt, ohne dass dafür eine zusätzliche Leistung erbracht wird. Somit ist das Trinkgeld unabhängig von der im Arbeitsvertrag geregelten Vergütung und der Betrieb ist damit raus.
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Wie das Trinkgeld am Ende verteilt wird, ist abhängig vom Betrieb. Die häufigsten Modelle sind diese:
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- Das Trinkgeld des Tages wird gesammelt und am Ende des Arbeitstages auf alle Mitarbeiter des Tages aufgeteilt. Hier wird auch oft die Küche mit einbezogen.
- Es besteht eine Gemeinschaftskasse, in der das Trinkgeld gesammelt und monatlich ausbezahlt wird.
- Jeder Mitarbeiter behält das Trinkgeld, welches er in seiner Schicht erhalten hat.
- Es kassiert ausschließlich der Wirt und er verteilt das Trinkgeld bei Bedarf. In diesem Fall wäre der nächste Schritt für mich: Ich gehe auf Jobsuche.
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Ãœbrigens: Sollte das Trinkgeld in einer Gemeinschaftskasse gesammelt werden, hat jeder Mitarbeiter das Recht, zu erfahren, wie viel Trinkgeld in der Kasse ist.
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Muss Trinkgeld eigentlich versteuert werden?
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Die gute Nachricht zuerst: Im Normalfall muss das Trinkgeld nicht versteuert werden. Geregelt wird das im §3 Nummer 51 des Einkommensteuergesetzes. Im Jahr 2002 trat das Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern in Kraft. Es muss sich bei dem Trinkgeld jedoch um eine freiwillige Schenkung des Gastes handeln. „Ja klar ist das freiwillig, ich habe ihm schließlich keine Prügel angedroht“, könnte man jetzt sagen. So klar ist das nicht immer, denn manchmal wird in der Speisekarte vermerkt, dass das Trinkgeld bereits in den Preisen der Getränke und Speisen enthalten ist. Somit ist es keine freiwillige Leistung mehr und damit ist das Ganze steuerpflichtig.
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Unterschiede gibt es auch bei der jeweiligen Verteilung des Trinkgelds. Weiter oben habe ich ja bereits einige Regelungen beschrieben. Wie zuvor erwähnt, das Trinkgeld ist eine Schenkung Dritter, bei dem sich der Gast freiwillig für die persönliche Leistung des Kellners oder der Küche bedankt. Anders sieht es aus, wenn das Trinkgeld in einem Topf landet. Hier handelt es sich nämlich nicht mehr um eine direkte, persönliche Schenkung an den Kellner, die Kellnerin! Somit fehlt der persönliche Bezug vom Schenkenden und daher ist das Trinkgeld, zu versteuern. Steuerfreiheit gilt also nur dann, wenn der Fiskus eine persönliche Beziehung zwischen Gast und Arbeitnehmer erkennt. Alles andere wäre auch zu unkompliziert …
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Fazit
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Jetzt haben wir viel über Steuer, Paragrafen und Rechtmäßigkeiten gesprochen. Am Ende zählt für uns Kellner aber nur eines, sollte es zumindest: Einen tollen Job und den Gast glücklich zu machen. Wenn auf dieser Grundlage gearbeitet wird, profitiert letztendlich jeder davon, Gast UND Servicekraft.
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